Barrierefreiheit wird Pflicht

Und viele KMU sind völlig unvorbereitet

Digitale Barrierefreiheit wird in der Europäischen Union durch die Digital Accessibility Act zur Pflicht - auch für KMU

Es soll für alle Menschen einfacher werden

Die Europäische Union fordert mehr Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 riskieren Tausende Unternehmen in der EU Abmahnungen. Nicht wegen ihrer Produkte oder Dienstleistungen. Sondern weil ihre Website oder digitale Angebote nicht barrierefrei sind.

Was viele noch für ein „Thema für Behörden und Großkonzerne“ halten, wird bald zur rechtlichen Pflicht: Barrierefreiheit. Damit ist gemeint, allen Menschen in der EU einen einfachen Zugang vor allem zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Hintergrund ist der European Accessibility Act (EAA), eine EU-Richtlinie, die bereits in nationales Recht gegossen wurde – in Deutschland zum Beispiel als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Und das betrifft nicht nur den öffentlichen Sektor – sondern auch private Unternehmen, insbesondere KMU. Die Regeln nehmen besonders digitale Produkte und Services in den Blick.

Es ist fair – und jetzt auch notwendig

Warum Barrierefreiheit kein „Nice to Have“ mehr ist

Barrierefreiheit bedeutet: Ihre digitalen Angebote – von der Website über den Online-Shop bis hin zur PDF-Datei – sind so gestaltet, dass auch Menschen mit Einschränkungen sie problemlos nutzen können.

Dazu zählen zum Beispiel:

Lange Zeit war das für unternehmen eher freiwillig. Doch das ändert sich nun grundlegend.

Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.

Das gilt für die gesamte EU.

Und: Die Anforderungen gelten auch für bestehende Angebote, nicht nur für neue Projekte.

Das Ziel der EU

Mehr Gleichberechtigung beim Zugang zu digitalen Informationen und Services. Das gilt auf den ersten Blick vor allem für Menschen mit Einschränkungen und ältere Menschen.

Letztlich also für uns alle. Denn Einschränkungen können uns alle betreffen.

Das Problem

Viele KMU haben das Thema noch gar nicht auf dem Radar.

Spoiler: So einfach ist das nicht.

Oder sie glauben, dass sie „zu klein sind, um betroffen zu sein“.

Es ist fair – und jetzt auch notwendig

KMU müssen gut aufpassen

Wer ist betroffen?

„Wir sind doch gar nicht verpflichtet – wir sind nur ein kleines Unternehmen!“
Diesen Satz hört man gerade oft. Leider ist er in vielen Fällen falsch oder gefährlich unvollständig.

Zwar sieht der European Accessibility Act formell Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor. Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz.

Aber: Viele KMU fallen dennoch in den Geltungsbereich der Verordnung.

Denn:

Was ist betroffen?

Für KMU sind diese Bereiche besonders relevant:

Um es kurz zu machen:

Wenn Sie Ihre Kundinnen und Kunden digital erreichen wollen, gelten die Regeln zur Barrierefreiheit bald auch für Sie.

Keine Panik – aber warten ist auch keine Option

Was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

Barrierefreiheit lässt sich nicht „mal eben nebenbei“ umsetzen. Je früher Sie starten, desto günstiger, sauberer und stressfreier gelingt der Umbau. Hier sind die wichtigsten Schritte, die KMU jetzt angehen sollten:

Schritt 1: Ist-Analyse

Die Ausgangsfrage: Wie barrierefrei sind Ihre digitalen Angebote heute?

Starten Sie mit einer Prüfung Ihrer bestehenden Website, Ihrer App oder Ihrer digitalen Dokumente.

Fragen Sie sich:

Schritt 2: Technische Anpassungen umsetzen

Die EU verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA – das ist der aktuelle technische Standard. Das betrifft z. B.:

Falls Sie mit einem externen Webdienstleister arbeiten: Sprechen Sie das Thema aktiv an. Viele Agenturen bieten mittlerweile gezielte Optimierungen der Barrierefreiheit an.

Schritt 3: Barrierefreie Dokumente und Kommunikation

Nicht nur Ihre Website, auch PDFs, Präsentationen oder E-Mails müssen barrierefrei gestaltet sein – z. B. mit strukturierten Überschriften, Alternativtexten und barrierefreiem Layout.

Tipp: Microsoft Word und Adobe Acrobat bieten eingebaute Accessibility-Checker. Nutzen Sie diese regelmäßig!

Schritt 4: Verantwortlichkeiten & Prozesse klären

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt – sondern eine dauerhafte Qualitätsanforderung. Legen Sie fest:

  • Wie werden neue Inhalte barrierefrei erstellt?

Schritt 5: Nutzerfeedback einholen

Wenn möglich: Binden Sie betroffene Personen ein. Selbst ein kurzes Testfeedback von Menschen mit Seh- oder Bewegungseinschränkungen bringt oft wertvolle Erkenntnisse, die kein Tool liefern kann.

Wir möchten Ihnen gerne helfen

Neben unserer Lösung zur Erfüllung der KI-Anforderungen der EU arbeiten wir aktuell an einer Lösung für die Barrierefreiheit.

In Kürze werden wir hierzu ein Tool vorstellen, dass ganz unserem Credo entspricht:

Schnell und einfach die Anforderungen der EU erfüllen.