Anbieter gemäß der KI-Verordnung der Europäischen Union entwickeln KI-Systeme und bringen diese in Verkehr

Was ist ein „Anbieter“ im Sinne der Europäischen KI-Verordnung?

Definition des Begriffs „Anbieter“ im EU AI Act

Der Begriff „Anbieter“ wird in der KI-Verordnung der EU folgendermaßen definiert:

„Anbieter eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System oder ein KI-Modell mit allgemeinem Verwendungszweck entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringt oder das KI-System unter ihrem eigenen Namen oder ihrer Handelsmarke in Betrieb nimmt, sei es entgeltlich oder unentgeltlich“.

Diese Definition stammt aus der deutschen Fassung der Verordnung.

Erläuterung der Definition

Die Definition bedeutet, dass jeder, der ein KI-System entwickelt oder auf den Markt bringt, als Anbieter gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person oder das Unternehmen das System selbst entwickelt hat oder es von einem anderen Hersteller importiert und vertreibt.

Das Ziel dieser Definition ist es, alle Akteure im Prozess der Erstellung und Verbreitung von KI-Systemen zu erfassen – also von den Entwicklern bis hin zu denjenigen, die KI-Systeme weiterverkaufen.

Anwendungsbereich

Der Begriff „Anbieter“ umfasst nicht nur große Technologieunternehmen, sondern auch kleinere Entwicklerteams und sogar Einzelpersonen, die KI-Systeme erstellen. Das könnte zum Beispiel ein Start-up sein, das eine neue KI-Software entwickelt, oder ein Unternehmen, das KI-Systeme aus dem Ausland importiert und in der EU verkauft. Auch Händler, die KI-basierte Produkte weiterverkaufen, werden als Anbieter betrachtet, selbst wenn sie diese Produkte nicht selbst entwickelt haben.

Ein Beispiel: Wenn ein kleines Softwareunternehmen in Deutschland eine KI entwickelt, die Unternehmen bei der Analyse von Kundendaten unterstützt, dann ist dieses Unternehmen nach dem EU AI Act der Anbieter dieses KI-Systems.

Auch ein Händler, der diese Software importiert und in einem anderen EU-Land vertreibt, wird als Anbieter betrachtet.

Ist der Begriff „Anbieter“ wichtig für KMU?

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist das Verständnis des Begriffs Anbieter besonders wichtig, da viele KMU in den Bereichen Technologie und Softwareentwicklung tätig sind oder solche Systeme nutzen und vertreiben.

Der EU AI Act legt umfangreiche Pflichten für Anbieter fest, wie etwa die Durchführung von Risikobewertungen, das Erstellen technischer Dokumentationen und die Sicherstellung, dass KI-Systeme den festgelegten Anforderungen entsprechen.

Für KMU können diese Vorgaben eine große Herausforderung darstellen, gleichzeitig bieten sie jedoch auch die Chance, sich durch die Einhaltung der Vorschriften als vertrauenswürdig und sicher zu positionieren.

Ein Versäumnis, diese Vorschriften zu erfüllen, kann allerdings zu hohen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb ist es sehr wichtig, sich mit den Regelungen zu befassen und diese pragmatisch aber zuverlässig einzuhalten.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie glauben, dass Ihr Unternehmen als Anbieter im Sinne des KI-Verordnung der Europäischen Union einzustufen ist, sollten Sie die folgenden Schritte in Betracht ziehen:

  1. Risikobewertung durchführen: Überprüfen Sie, welche potenziellen Risiken Ihr KI-System mit sich bringt. Der EU AI Act verlangt, dass Anbieter eine entsprechende Risikobewertung durchführen, um mögliche Gefahren für Benutzer zu identifizieren und zu mindern.
  2. Technische Dokumentation erstellen: Dokumentieren Sie die Funktionsweise Ihrer KI-Systeme, einschließlich der verwendeten Daten, der Modelle und der Trainingsmethoden. Diese Dokumentation ist ein zentraler Bestandteil der Konformitätsbewertung.
  3. Beratung einholen: Konsultieren Sie gegebenenfalls Experten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen erfüllt. Dies könnte ein Anwalt mit Spezialisierung auf Technologie- und Datenschutzrecht sein oder ein externer Berater, der sich auf die Umsetzung der Vorgaben spezialisiert hat.
  4. Interne Prozesse aufbauen: Entwickeln Sie Prozesse, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des EU AI Act langfristig eingehalten werden. Dazu gehört auch das Monitoring und die ständige Verbesserung der eingesetzten KI-Systeme.

Sollten Sie Unterstützung bei der Umsetzung dieser Maßnahmen benötigen, ist es ratsam, sich mit Branchenkollegen auszutauschen oder spezialisierte Trainingsprogramme für KMU in Anspruch zu nehmen.

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