Barrierefreiheit

BFSG: Was KMU seit Juni 2025 wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025. Welche Unternehmen sind betroffen? Was müsst ihr tun? Ein Überblick ohne Juristendeutsch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden:
  • Das BFSG gilt seit 28. Juni 2025 für Produkte und Dienstleistungen
  • Betroffen sind vor allem: Online-Shops, Banking, Terminals, E-Books, Messenger
  • Kleinstunternehmen (< 10 MA + < 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen
  • Achtung: Bei Produkten gilt die Ausnahme nicht!
  • Technischer Standard: WCAG 2.1 Level AA
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 €

Was ist das BFSG?

Compliance ist kein Hexenwerk – es wurde nur so verkauft.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Der offizielle Name auf EU-Ebene: European Accessibility Act (EAA).

Das Ziel ist einfach: Mehr Menschen sollen Produkte und Dienstleistungen nutzen können.

Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen.

Aber auch ältere Menschen oder Menschen mit temporären Einschränkungen.

Das bedeutet für euch: Wenn ihr ein digitales Produkt oder eine digitale Dienstleistung an Verbraucher anbietest, musst ihr prüfen, ob das BFSG für euch gilt. Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind klar definiert.

Wenn ihr ein digitales Produkt oder eine digitale Dienstleistung anbietet, prüft, ob das BFSG für euch gilt.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das BFSG listet konkret auf, was betroffen ist.

Hier die wichtigsten Kategorien:

Produkte

Diese Produktkategorien fallen unter das BFSG:

Kategorie Beispiele
Computer & Betriebssysteme PCs, Laptops, Tablets, Smartphones
Selbstbedienungsterminals Geldautomaten, Ticketautomaten, Check-in-Terminals
E-Book-Lesegeräte Kindle, Tolino
Router Internetrouter für Verbraucher
Interaktive Fernsehgeräte Smart-TVs mit interaktiven Funktionen

Dienstleistungen

Folgende Dienstleistungen müssen barrierefrei sein:

Kategorie Beispiele
E-Commerce Online-Shops, Buchungsplattformen
Bankdienstleistungen Online-Banking, Banking-Apps
Telekommunikation Telefondienste, VoIP
Messenger-Dienste Chat-Apps, Videokonferenz-Tools
E-Books Digitale Bücher und Zeitschriften
Personenbeförderung Buchungssysteme für Bahn, Bus, Flug
Wichtig: B2C, nicht B2B
Das BFSG gilt für Angebote an Verbraucher (B2C). Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen. Sobald auch Endverbraucher euer Produkt nutzen können, seid ihr im Geltungsbereich.

Das bedeutet für euch: Wenn ihr einen Online-Shop betreibst, eine Banking-App anbietest oder Buchungssysteme verkaufst, fällt euer Angebot unter das BFSG. Die Ausnahme gilt nur, wenn ihr ausschließlich B2B-Kunden hast.

Gilt das BFSG für euer Unternehmen? Der Quick-Check

Keine Lust auf Fragen beantworten?
Nutzt unseren kostenlosen BFSG-Check und findet in 2 Minuten heraus, ob das Gesetz für euch gilt.

Beantwortet diese fünf Fragen:

Frage 1: Bietet ihr eines der genannten Produkte oder Dienstleistungen an?
Nein → Das BFSG gilt nicht für euch. Fertig.
Ja → Weiter zu Frage 2.

Frage 2: Richtet sich euer Angebot an Verbraucher (B2C)?
Nein (nur B2B) → Das BFSG gilt nicht. Fertig.
Ja → Weiter zu Frage 3.

Frage 3: Stellt ihr Produkte her oder bringt sie in Verkehr?
Ja → Das BFSG gilt für euch. Keine Ausnahme für Kleinstunternehmen!
Nein (nur Dienstleistungen) → Weiter zu Frage 4.

Frage 4: Habt ihr weniger als 10 Mitarbeiter?
Nein (10 oder mehr) → Das BFSG gilt für euch.
Ja → Weiter zu Frage 5.

Frage 5: Liegt euer Jahresumsatz unter 2 Mio. €?
Nein → Das BFSG gilt für euch.
Ja → Ihr seid als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme – genau verstehen
  • Ihr braucht beides: Weniger als 10 Mitarbeiter UND weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen
  • Für Produkte gibt es keine Größenausnahme!

Das bedeutet für euch: Diese Fragen klingen kompliziert, aber in der Praxis geht der Check schnell. Mit unserem kostenlosen BFSG-Check hast ihr in 2 Minuten Klarheit – ohne Juristendeutsch.

Praxis-Beispiel: Webers Online-Shop

Das Unternehmen:

  • Name: Webers Online-Shop
  • Branche: Mode-Accessoires (Taschen, Schals, Schmuck)
  • Mitarbeiter: 15
  • Umsatz: 3,2 Mio. € pro Jahr
  • Geschäftsmodell: Verkauf an Endverbraucher über eigenen Online-Shop

Die Analyse:

  1. Dienstleistung betroffen? Ja – E-Commerce fällt unter das BFSG
  2. B2C? Ja – Verkauf an Verbraucher
  3. Kleinstunternehmen? Nein – 15 Mitarbeiter sind mehr als 10

Ergebnis: Webers Online-Shop muss barrierefrei sein.

Was Weber tun muss Beschreibung
Website prüfen Auf WCAG 2.1 Level AA testen
Barrieren beheben Identifizierte Probleme lösen
Erklärung veröffentlichen Barrierefreiheitserklärung auf Website

Was bedeutet "barrierefrei" konkret?

"Barrierefrei" klingt erstmal abstrakt.

Der technische Standard dahinter heißt WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Laut Art. 4 des BFSG gilt: Level AA ist der Mindeststandard.

Das bedeutet für euch: WCAG 2.1 Level AA ist keine Raketenwissenschaft. Es sind konkrete, prüfbare Kriterien wie "Alt-Texte für Bilder" oder "Mindestkontrast 4,5:1". Kostenlose Tools wie Lighthouse zeigen euch in 5 Minuten, wo ihr stehst.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

WCAG basiert auf vier Grundprinzipien.

Euer Angebot muss sein:

1. Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen über verschiedene Sinne zugänglich sein.

Bilder haben Alt-Texte, Videos haben Untertitel, Kontraste sind ausreichend hoch.

2. Bedienbar
Die Bedienung funktioniert auch ohne Maus.

Alle Funktionen per Tastatur erreichbar, keine problematischen Zeitlimits.

3. Verständlich
Inhalte und Bedienung sind nachvollziehbar.

Klare Sprache, konsistente Navigation, Hilfe bei Formulareingaben.

4. Robust
Die Technik funktioniert mit verschiedenen Hilfsmitteln.

Sauberer HTML-Code, Kompatibilität mit Screenreadern.

Pflicht vs. Nice-to-have

Pflicht (Level AA) Nice-to-have (Level AAA)
Alt-Texte für informative Bilder Gebärdensprachvideos
Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis 7:1
Tastaturnavigation Leichte Sprache für alle Texte
Untertitel für Videos Audiodeskription für alle Videos
Fehlermeldungen bei Formularen Kontextsensitive Hilfe

Checkliste: Erste Schritte zur BFSG-Konformität

Ihr seid betroffen? Dann hier euer Fahrplan:

Der 3-Schritte-Prozess zur BFSG-Konformität: 1. Prüfen – Ist-Zustand analysieren. 2. Beheben – Barrieren beseitigen. 3. Dokumentieren – Erklärung veröffentlichen.

Schritt 1: Ist-Zustand analysieren

Nutzt kostenlose Tools für einen ersten Check:

  • Lighthouse (in Chrome integriert)
  • WAVE (wave.webaim.org)
  • axe DevTools (Browser-Extension)

Diese Tools finden die offensichtlichsten Barrieren.

Sie ersetzen keinen vollständigen Audit – aber sie zeigen, wo ihr steht.

Das bedeutet für euch: Statt 3.000€ für ein Erstaudit zu zahlen, investierst ihr 30 Minuten in kostenlose Tools. Ihr bekommst eine konkrete Liste von Problemen – priorisiert nach Schweregrad. 2 Stunden statt 3.000€ Berater – gespart.

Schritt 2: Barrieren priorisieren und beheben

Nicht alle Barrieren sind gleich kritisch.

Fokussiert euch zuerst auf:

  • Fehlende Alt-Texte
  • Kontrast-Probleme
  • Tastaturnavigation im Checkout/Formularen
  • Fehlende Formular-Labels

Schritt 3: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Dokumentiert auf eurer Website:

  • Welche Bereiche barrierefrei sind
  • Welche bekannten Einschränkungen es gibt
  • Wie Nutzer euch bei Problemen kontaktieren können

Was passiert bei Verstößen?

Das BFSG ist keine Empfehlung.

Es ist ein Gesetz mit Konsequenzen.

Bußgelder: Bis zu 100.000 € bei Verstößen (§ 21 BFSG)

Marktüberwachung: Die Landesbehörden können Auskünfte verlangen, Nachbesserung anordnen und den Vertrieb untersagen.

Wettbewerbsrecht: Konkurrenten können euch abmahnen, wenn euer Angebot nicht BFSG-konform ist.

Realistisch einordnen: Stand März 2026 fokussieren die Behörden auf Beratung und Nachbesserung – nicht auf sofortige Bußgelder. Aber Abmahnungen durch Wettbewerber sind jederzeit möglich. Die beste Strategie: Jetzt anfangen, dokumentieren, kontinuierlich verbessern.

Das bedeutet für euch: Ihr musst nicht perfekt sein – aber ihr musst zeigen, dass ihr euch kümmerst. Eine Barrierefreiheitserklärung, die dokumentiert "Wir arbeiten daran" ist besser als gar nichts.

Der Bonus: Barrierefreiheit hilft auch bei SEO

Barrierefreiheit ist auch gut für euer Google-Ranking.

  • Alt-Texte helfen Google, eure Bilder zu verstehen
  • Klare Struktur (Überschriften, Listen) macht Inhalte maschinell lesbar
  • Schnelle Ladezeiten sind oft ein Nebeneffekt guter Accessibility
  • Mobile-First und Barrierefreiheit haben viele Überschneidungen

Zwei Fliegen mit einer Klappe.

Ihr erfüllt eure gesetzliche Pflicht und werdet bei Google besser gefunden.

Fazit: Jetzt anfangen, nicht perfekt sein

Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft.

Wer einen Online-Shop, eine App oder eine Buchungsplattform für Verbraucher betreibt, muss handeln.

Ihr müsst nicht alles auf einmal schaffen.

Fangt mit dem Ist-Zustand an, priorisiert die kritischsten Barrieren und arbeitet euch Stück für Stück vor.

Mit den drei Schritten oben habt ihr einen klaren Fahrplan.

Und nebenbei: Barrierefreiheit ist nicht nur Compliance. Es ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Während eure Konkurrenz noch über WCAG diskutiert, habt ihr schon gehandelt – und werdet dafür belohnt: mit mehr Kunden, besseren Rankings und weniger Stress.

  • Betroffenheit geprüft (Quick-Check durchlaufen)
  • Ist-Zustand mit Tools analysiert
  • Kritische Barrieren identifiziert
  • Roadmap für Umsetzung erstellt
  • Wichtigste Barrieren behoben
  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht

Weiterführende Links

Tool in Entwicklung

easy Accessibility kommt bald

Wir arbeiten an einem Tool, das euch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit unterstützt. Bis dahin findet ihr hier Wissen und praktische Tipps.

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