Datenschutz

DSGVO bei ChatGPT & KI-Tools: Was ihr beachten müsst

Wer KI-Tools im Unternehmen nutzt, muss die DSGVO beachten. AV-Verträge, Datenübertragung, Datenschutz-Folgenabschätzung – ein praktischer Leitfaden für KMU.

Das Wichtigste in 60 Sekunden:
  • KI-Tools verarbeiten Daten – oft auf Servern außerhalb der EU
  • Ihr braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit dem KI-Anbieter
  • Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne weiteres in KI-Tools eingegeben werden
  • Die kostenlose Version von ChatGPT ist für Unternehmen datenschutzrechtlich problematisch
  • Bei bestimmten Einsatzszenarien ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig

Warum ist das Thema so wichtig?

Über ein Drittel der deutschen Unternehmen nutzt bereits KI-Tools.

Viele davon verarbeiten dabei – oft unbewusst – personenbezogene Daten. Und damit greift die DSGVO.

Das Problem: Die meisten KI-Anbieter sitzen in den USA.

Jede Eingabe in ein KI-Tool kann eine Datenübermittlung in ein Drittland sein.

Und die kostenlose Version von ChatGPT nutzt eure Eingaben sogar zum Training – inklusive eventuell enthaltener personenbezogener Daten.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 28 DSGVO brauchst ihr bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ohne diesen Vertrag ist die Nutzung rechtswidrig.

Die DSGVO verbietet nicht den Einsatz von KI-Tools. Aber sie verlangt, dass ihr wisst, was mit den Daten passiert – und dass ihr es regelt.

Der AV-Vertrag: Eure rechtliche Grundlage

Wenn ein KI-Anbieter in eurem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, braucht ihr einen Vertrag.

Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO.

Ohne diesen Vertrag ist die Nutzung des Tools rechtswidrig.

Das bedeutet für euch: Gemäß Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) muss die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter auf Grundlage eines Vertrags erfolgen. Der AV-Vertrag schützt euch rechtlich.

Welche Anbieter bieten AV-Verträge an?

Anbieter AV-Vertrag Bedingung
OpenAI (ChatGPT) Ja Nur bei Team-, Enterprise- oder API-Lizenz
Microsoft (Copilot) Ja Im Microsoft 365-Vertrag enthalten
Google (Gemini) Ja Google Workspace-Vertrag mit AI-Zusatz
Anthropic (Claude) Ja Für Business-Nutzung verfügbar
DeepL Ja Bei Pro- und Business-Lizenzen
Achtung: Die kostenlose Version von ChatGPT bietet keinen AV-Vertrag an. Eure Eingaben können zum Training des Modells verwendet werden. Für die geschäftliche Nutzung ist sie datenschutzrechtlich nicht geeignet.

Was steht im AV-Vertrag?

Ein AV-Vertrag regelt mindestens:

  • Welche Daten verarbeitet werden
  • Zu welchem Zweck die Verarbeitung erfolgt
  • Welche technischen Schutzmaßnahmen der Anbieter trifft
  • Ob und wo Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden
  • Ob die Daten zum Training genutzt werden (sollte ausgeschlossen sein!)

Datenübermittlung in die USA

Die großen KI-Anbieter – OpenAI, Google, Microsoft, Anthropic – sitzen in den USA.

Personenbezogene Daten dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in die USA übermittelt werden.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 44-50 DSGVO sind Drittlandübermittlungen nur mit angemessenem Schutzniveau zulässig. Prüfe, ob der Anbieter DPF-zertifiziert ist, bevor ihr personenbezogene Daten übermittelst.

EU-US Data Privacy Framework

Seit Juli 2023 gibt es das EU-US Data Privacy Framework (DPF).

US-Unternehmen, die sich zertifizieren lassen, gelten als "angemessenes Schutzniveau".

Der Datentransfer ist dann ohne weitere Maßnahmen zulässig.

  • OpenAI: DPF-zertifiziert
  • Microsoft: DPF-zertifiziert
  • Google: DPF-zertifiziert
  • Anthropic: DPF-zertifiziert
Gut zu wissen: Das DPF kann jederzeit vom EuGH für ungültig erklärt werden – so wie die Vorgänger "Safe Harbor" und "Privacy Shield". Prüft deshalb regelmäßig, ob das DPF noch gilt. Und vermeidet trotzdem, unnötig personenbezogene Daten zu übermitteln.

Was darf in KI-Tools eingegeben werden?

Was dürfen eure Mitarbeiter in ChatGPT, Copilot & Co. eintippen?

Die Faustregel: Alles ohne Personenbezug.

Das bedeutet für euch: Gemäß Art. 5 und Art. 6 DSGVO müssen personenbezogene Daten rechtmäßig, zweckgebunden und datensparsam verarbeitet werden. Ohne Rechtsgrundlage und Zweckbindung: nicht eingeben.

Das dürft ihr eingeben

  • Allgemeine Fragen ohne Personenbezug ("Erstelle eine Agenda für ein Team-Meeting")
  • Öffentlich verfügbare Informationen ("Fasse die DSGVO zusammen")
  • Eigene Texte ohne Personenbezug ("Verbessere diesen Marketingtext")

Das dürft ihr NICHT eingeben

  • Personenbezogene Daten: Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern von Kunden oder Mitarbeitern
  • Gesundheitsdaten: Krankmeldungen, Diagnosen, Befunde
  • Finanzdaten: Gehaltsabrechnungen, Kontonummern
  • Vertrauliche Geschäftsdaten: Verträge, Kalkulationen, Quellcode

Praxis-Tipp: Anonymisieren

Wenn ihr einen Text mit Personenbezug verarbeiten wollt, anonymisiert ihn vorher:

Statt Schreibt
"Verfasse eine Antwort an Max Müller (max@mueller.de)" "Verfasse eine Antwort an einen Kunden, der sich über Lieferverzug beschwert"
"Erstelle ein Zeugnis für Anna Schmidt, Vertrieb, seit 2019" "Erstelle ein Zeugnis für eine Vertriebsmitarbeiterin mit 5 Jahren Erfahrung"

Braucht ihr eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO ist erforderlich.

Und zwar dann, wenn die Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 35 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) ist eine DSFA bei hohem Risiko Pflicht. Bei Standard-KI-Tools wie ChatGPT für Texte ist das meist nicht der Fall.

Wann ist eine DSFA bei KI-Tools nötig?

  • Systematische Bewertung von Personen (z.B. Bewerberauswahl per KI)
  • Umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien
  • Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung
  • Systematische Überwachung öffentlicher Bereiche

Wann ist keine DSFA nötig?

  • ChatGPT als Schreibassistent für allgemeine Texte
  • DeepL für Übersetzungen ohne Personenbezug
  • Copilot für Code-Unterstützung
Die Orientierungshilfe der DSK: Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat 2024 und 2025 mehrere Orientierungshilfen zu KI und Datenschutz veröffentlicht. Sie helfen bei der Einschätzung, ob eine DSFA nötig ist.

Praxis-Beispiel: Müller GmbH

Die Müller GmbH (35 Mitarbeiter, Maschinenbau) nutzt drei KI-Tools im Alltag. So hat sie die DSGVO-Konformität sichergestellt:

Tool Einsatz DSGVO-Maßnahme
Microsoft Copilot E-Mails, Präsentationen AV-Vertrag über Microsoft 365 vorhanden
ChatGPT Team Textideen, Recherche Team-Lizenz mit AV-Vertrag, Regel: keine Kundendaten
DeepL Pro Übersetzungen AV-Vertrag abgeschlossen, Daten in der EU

Aufwand: AV-Verträge prüfen und abschließen hat insgesamt 2 Stunden gedauert.

Die internen Regeln zur Datennutzung wurden in der KI-Richtlinie festgehalten.

2 Stunden Aufwand statt 2.000 EUR Anwalt. Die Müller GmbH hat ca. 2.000 EUR für externe Rechtsberatung gespart. Ohne Berater-Abhängigkeit.

Microsoft Copilot: Besonderheiten

Viele KMU nutzen Microsoft 365 – und damit potenziell Copilot. Aber Copilot ist nicht gleich Copilot:

Aspekt Microsoft 365 Copilot Bing Chat / Copilot (kostenlos)
AV-Vertrag Im M365-Vertrag enthalten Nicht für geschäftliche Nutzung vorgesehen
Datenverarbeitung Innerhalb eures M365-Tenants Verarbeitung durch Microsoft
Training Keine Nutzung für Modell-Training Kann für Verbesserungen genutzt werden
Empfehlung Für geschäftliche Nutzung geeignet Nicht für vertrauliche Daten

Checkliste: KI-Tools DSGVO-konform nutzen

Mit dieser Checkliste stellt ihr sicher, dass ihr KI-Tools datenschutzkonform einsetzt:

  • Alle genutzten KI-Tools erfasst
  • AV-Verträge mit allen Anbietern geprüft/abgeschlossen
  • DPF-Zertifizierung der US-Anbieter geprüft
  • Interne Regeln definiert: Was darf eingegeben werden?
  • DSFA-Pflicht geprüft (bei automatisierten Entscheidungen)
  • Verarbeitungsverzeichnis um KI-Tools ergänzt
  • Datenschutzerklärung aktualisiert (falls KI-Chatbot auf Website)
  • Mitarbeiter geschult

Fazit

Unser Rat: Nehmt euch einen Nachmittag.

Regelt die Grundlagen und arbeitet diese Liste ab:

  • Bezahlversionen nutzen – mit AV-Vertrag und ohne Training
  • Keine personenbezogenen Daten eingeben – oder vorher anonymisieren
  • AV-Verträge abschließen – das dauert nur Minuten
  • Mitarbeiter sensibilisieren – klare Regeln in der KI-Richtlinie
  • Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren – KI-Tools gehören rein

Danach nutzt ihr KI-Tools rechtssicher.

Und könnt euch auf das konzentrieren, wofür ihr sie eigentlich einsetzen wollt.

Und nebenbei: Das gute Gefühl, beim nächsten Datenschutz-Audit nicht ins Schwitzen zu kommen. Die Ruhe, wenn ein Mitarbeiter fragt: "Darf ich das hier eingeben?" – und ihr die Antwort kennst.

Weiterführende Ressourcen

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