Datenschutz
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Pflicht-Vertrag bei Beauftragung externer Dienstleister mit Datenverarbeitung
Was ist ein AVV?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein Pflicht-Vertrag nach Artikel 28 DSGVO. Ihr müsst ihn mit jedem externen Dienstleister abschließen, der für euch personenbezogene Daten verarbeitet.
Beispiele für Dienstleister, die einen AVV benötigen:
- Cloud-Anbieter (Google Workspace, Microsoft 365, Dropbox)
- Buchhaltungs-Software (DATEV, Lexoffice)
- CRM-Systeme (HubSpot, Salesforce)
- E-Mail-Marketing-Tools (Mailchimp, Sendinblue)
- Website-Hosting-Provider
Warum ist der AVV wichtig?
Der AVV ist gesetzliche Pflicht nach DSGVO. Ohne AVV:
- Verstoß gegen DSGVO: Ihr haftet für Datenschutz-Verstöße des Dienstleisters
- Bußgeld-Risiko: Behörden können Strafen verhängen
- Rechtsunsicherheit: Ihr könnt nicht nachweisen, dass der Dienstleister DSGVO-konform arbeitet
- Haftung: Bei Datenpanne haftet ihr gegenüber Betroffenen
Der AVV regelt klar, was der Dienstleister darf und was nicht. Er verpflichtet ihn auf DSGVO-Konformität.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) nutzt folgende Dienstleister und schließt AVVs ab:
1. Google Workspace (E-Mail, Drive)
- Verarbeitung: E-Mail-Kommunikation, Dateiablage
- AVV: Google bietet Standard-AVV an (Data Processing Amendment)
- TOMs: Verschlüsselung, ISO 27001-Zertifizierung
2. Lexoffice (Buchhaltung)
- Verarbeitung: Rechnungen, Kundendaten, Mitarbeiter-Abrechnungen
- AVV: Lexoffice bietet AVV im Account an
- TOMs: Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Backups
3. Hetzner (Website-Hosting)
- Verarbeitung: Website-Besucher-Daten (IP-Adressen, Logs)
- AVV: Hetzner bietet Standard-AVV
- TOMs: ISO 27001, physische Sicherheit im Rechenzentrum
Mit easy DP verwaltet die Müller GmbH alle AVVs zentral und wird erinnert, wenn ein AVV fehlt.
Verwandte Begriffe
- DSGVO
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Personenbezogene Daten