BITV
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – gilt für öffentliche Stellen in Deutschland
Was ist die BITV?
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) ist eine deutsche Verordnung, die öffentliche Stellen (Behörden, Universitäten, öffentliche Einrichtungen) zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet.
Die BITV 2.0 (aktuell) basiert auf den WCAG 2.1 Level AA und gilt seit 2011 für:
- Websites von Behörden und Ministerien
- Online-Dienste öffentlicher Einrichtungen
- Mobile Apps öffentlicher Stellen
- Intranets und Verwaltungssoftware
Unterschied: BITV vs. BFSG
BITV und BFSG sind zwei verschiedene Gesetze mit unterschiedlichen Zielgruppen:
BITV (für öffentliche Stellen)
- Zielgruppe: Behörden, Universitäten, öffentliche Einrichtungen
- Seit: 2011 (BITV 2.0)
- Standard: WCAG 2.1 Level AA
- Beispiel: Website des Rathauses, Universitäts-Portal
BFSG (für Unternehmen)
- Zielgruppe: Unternehmen mit digitalen Produkten/Dienstleistungen
- Seit: Juni 2025
- Standard: WCAG 2.1 Level AA
- Beispiel: Online-Shop der Müller GmbH, Banking-App
Warum ist die BITV wichtig?
Die BITV ist für Unternehmen in der Regel nicht relevant – außer ihr arbeitet mit öffentlichen Stellen zusammen oder bietet diesen Dienstleistungen an.
- Für KMU: BFSG ist relevanter als BITV
- Für Agenturen: Wenn ihr Websites für Behörden entwickelt, müsst ihr BITV kennen
- Für Bildungseinrichtungen: Private Hochschulen können BITV-Pflichten haben
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) ist ein privates Unternehmen. Für sie gilt:
- BITV: Nicht relevant (keine öffentliche Stelle)
- BFSG: Relevant (Online-Shop muss ab Juni 2025 barrierefrei sein)
Wenn die Müller GmbH jedoch eine Website für eine Behörde entwickeln würde, müsste sie BITV-konform arbeiten.