Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Risikoanalyse bei kritischen Datenverarbeitungen nach Artikel 35 DSGVO
Was ist eine DSFA?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine Risikoanalyse nach Artikel 35 DSGVO. Ihr müsst sie durchführen, wenn eine Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt.
Wann ist eine DSFA erforderlich?
- Umfangreiche systematische Überwachung (z.B. Videoüberwachung)
- Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung (z.B. Kreditscoring)
- Umfangreiche Verarbeitung sensibler Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
- Neue Technologien mit unklaren Risiken (z.B. KI-Systeme)
Warum ist die DSFA wichtig?
Die DSFA ist gesetzliche Pflicht bei risikoreichen Verarbeitungen. Sie hilft euch:
- Compliance: Ihr erfüllt Artikel 35 DSGVO
- Risiko-Erkennung: Ihr identifiziert Schwachstellen, bevor etwas passiert
- Maßnahmen-Ableitung: Ihr wisst, welche TOMs nötig sind
- Dokumentation: Ihr könnt nachweisen, dass ihr Risiken geprüft habt
Ohne DSFA bei risikoreichen Verarbeitungen riskiert ihr Bußgelder und haftet bei Datenpannen.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) führt Videoüberwachung im Lager ein. Das erfordert eine DSFA:
1. Beschreibung der Verarbeitung
- Zweck: Diebstahlschutz, Arbeitssicherheit
- Daten: Videobilder von Mitarbeitern und Besuchern
- Speicherdauer: 7 Tage
2. Risikoanalyse
- Risiko: Umfangreiche systematische Überwachung
- Betroffene: 25 Mitarbeiter, gelegentliche Besucher
- Schwere: Mittel (keine sensiblen Daten, aber systematische Überwachung)
3. Maßnahmen
- Technisch: Verschlüsselte Speicherung, Zugriffsbeschränkung
- Organisatorisch: Hinweisschilder, Mitarbeiter-Information, Betriebsrat einbezogen
- Rechtlich: Berechtigtes Interesse (Diebstahlschutz)
4. Fazit
Restrisiko: Gering. Maßnahmen sind angemessen. Videoüberwachung kann eingeführt werden.
Mit easy DP erstellt die Müller GmbH ihre DSFA strukturiert und dokumentiert die Risikoanalyse.
Verwandte Begriffe
- DSGVO
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Datenpanne