Entgelttransparenz

Entgelttransparenz für KMU: Was bis Juni 2026 gilt

Am 7. Juni 2026 tritt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft. Dieser Artikel zeigt, was KMU konkret tun müssen – ohne Juristendeutsch, mit praktischen Schritten.

Das Wichtigste in 60 Sekunden:
  • Ab 7. Juni 2026: Gehaltsspanne in jeder Stellenanzeige Pflicht
  • Verboten: Fragen nach dem bisherigen Gehalt von Bewerbern
  • Neu: Mitarbeiter haben Auskunftsrecht – ihr habt 2 Monate Zeit zur Antwort
  • Berichtspflicht: Erst ab 100 Mitarbeitern (ab 2027)
  • Jetzt: Referentenentwurf wird Q1 2026 erwartet

Was ist die Entgelttransparenz-Richtlinie?

Compliance ist kein Hexenwerk – es wurde nur so verkauft.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 ist seit Juni 2023 in Kraft.

Ihr Ziel: den Gender-Pay-Gap in Europa schließen.

Aktuell verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 16% weniger als Männer. Bei gleicher Arbeit sind es immer noch 6%.

Der Equal Pay Day 2026 liegt auf dem 27. Februar. Frauen arbeiten bis zu diesem Datum symbolisch "unbezahlt".

Das bedeutet für euch: Laut Art. 4 der Richtlinie (EU) 2023/970 musst ihr künftig jede Stellenanzeige mit einer Gehaltsspanne versehen. Diese Transparenz soll Gehaltsunterschiede sichtbar machen und beheben.

Die Richtlinie setzt auf Transparenz als Hebel: Wenn Gehälter sichtbar werden, werden Ungerechtigkeiten sichtbar. Und können behoben werden.

Der aktuelle Stand in Deutschland:

  • Die Expertenkommission hat im Oktober 2025 Empfehlungen abgegeben
  • Die Koalition (CDU/CSU/SPD) plant laut Koalitionsvertrag eine "bürokratiearme Umsetzung"
  • Der Referentenentwurf wird Anfang 2026 erwartet
  • Umsetzungsfrist: 7. Juni 2026

Diese Pflichten gelten für alle Arbeitgeber

Unabhängig von der Unternehmensgröße: Diese vier Regeln gelten ab Juni 2026 für jeden Arbeitgeber in Deutschland.

1. Gehaltsspanne in Stellenanzeigen

Ihr müsst Bewerbern proaktiv mitteilen, was die Stelle zahlt.

Das kann eine konkrete Zahl sein ("55.000 € brutto/Jahr") oder eine Spanne ("45.000-55.000 €").

Wo? In der Stellenanzeige oder spätestens vor dem ersten Gespräch.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 5 der Richtlinie (EU) 2023/970 gilt diese Pflicht für alle Arbeitgeber – unabhängig von der Unternehmensgröße. Jede ausgeschriebene Stelle braucht eine Gehaltsspanne.

Praxis-Tipp: Bereitet euch jetzt vor. Erstellt für jede Stelle eine Gehaltsspanne – dann seid ihr im Juni bereit.

2. Verbot von Gehaltshistorie-Fragen

"Was verdienen Sie aktuell?" – Diese Frage ist ab Juni 2026 verboten.

Ihr dürft nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt eines Bewerbers fragen.

Die Logik: Das alte Gehalt sollte keinen Einfluss auf das neue haben.

Das bedeutet für euch: Gemäß Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2023/970 ist diese Frage unzulässig. Schult eure HR-Verantwortlichen und Führungskräfte jetzt – diese Frage ist in vielen Unternehmen noch Standard.

Wichtig: Schult eure Führungskräfte und HR. Diese Frage ist in vielen Unternehmen noch Standard.

3. Auskunftsrecht für Mitarbeiter

Jeder Mitarbeiter kann künftig erfahren:

  • Wie hoch das Durchschnittsgehalt in seiner Vergleichsgruppe ist
  • Aufgeschlüsselt nach Geschlecht

Ihr habt 2 Monate Zeit zur Beantwortung. Wenn ihr die Daten erst sammeln müsst, kann diese Frist knapp werden.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 7 der Richtlinie (EU) 2023/970 müssen Arbeitgeber auf Anfrage innerhalb von zwei Monaten Auskunft geben. Bereitet die Datengrundlage jetzt vor – sonst wird jede Anfrage zum Zeitfresser.

4. Keine Geheimhaltungsklauseln

Klauseln im Arbeitsvertrag, die Mitarbeitern verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen? Unwirksam.

Mitarbeiter dürfen ihr Gehalt offenlegen – und ihr könnt das nicht mehr verhindern.

Praxis-Beispiel: Die Weber Maschinenbau GmbH

Thomas Weber hat die Umsetzung bereits hinter sich. So lief es bei ihm.

Sein Unternehmen:

  • 85 Mitarbeiter
  • Maschinenbau, Zulieferer für die Automobilindustrie
  • Keine eigene HR-Abteilung
  • Gehälter "historisch gewachsen" – keine formale Struktur

Seine Situation im Februar 2026: Thomas hat von der neuen Richtlinie gehört. Seine Buchhalterin macht "irgendwie Personal mit", aber eine echte Gehaltsstruktur gibt es nicht. Die 12 offenen Stellen haben keine Gehaltsspannen.

Die Antwort: Mit 85 Mitarbeitern hat Thomas keine Berichtspflicht. Aber die Recruiting-Pflichten und das Auskunftsrecht gelten für ihn genauso wie für Großkonzerne.

Berichtspflichten nach Unternehmensgröße

Kleine KMU können aufatmen.

Die umfangreichen Berichtspflichten gelten erst ab 100 Mitarbeitern.

Das bedeutet für euch: Gemäß Art. 9 der Richtlinie (EU) 2023/970 sind Unternehmen unter 100 Mitarbeitern von der jährlichen Berichtspflicht befreit. Die Recruiting-Pflichten (Gehaltsspanne, Auskunftsrecht) gelten aber für alle.

Unternehmensgröße Berichtspflicht Ab wann
Unter 100 Mitarbeiter Keine
100-149 Mitarbeiter Alle 3 Jahre Ab 7. Juni 2031
150-249 Mitarbeiter Alle 3 Jahre Ab 2027
Ab 250 Mitarbeiter Jährlich Ab 2027
Wichtig: Die Expertenkommission hat eine Ausweitung auf unter 100 Mitarbeiter abgelehnt. Kleine KMU bleiben von der Berichtspflicht verschont. Aber: Die Recruiting-Pflichten (Gehaltsspanne, Auskunftsrecht) gelten für alle – auch für Kleinstunternehmen.

Die 5%-Schwelle: Was tun bei Gender-Pay-Gap?

Viele Unternehmen fürchten: Was, wenn wir einen Gap haben?

Ein Gap allein ist kein Rechtsverstoß.

Die Regel: Wenn der Gender-Pay-Gap in einer Vergleichsgruppe über 5% liegt UND sich nicht sachlich rechtfertigen lässt, müsst ihr handeln.

Ihr müsst eine gemeinsame Entgeltbewertung mit der Arbeitnehmervertretung durchführen.

Das bedeutet für euch: Laut Art. 9 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2023/970 muss bei einem ungerechtfertigten Gap über 5% eine gemeinsame Bewertung erfolgen. Das ist eine Chance, Ungerechtigkeiten zu beheben – kein Strafverfahren.

Sachliche Gründe können sein:

  • Unterschiedliche Qualifikation
  • Unterschiedliche Berufserfahrung
  • Unterschiedliche Verantwortung
  • Unterschiedliche Arbeitsbedingungen (Schicht, Reisetätigkeit)

Thomas Weber hat bei seiner Analyse einen Gap von 8,3% gefunden. Nach genauer Betrachtung: In seiner Produktion arbeiten mehr Männer mit längerer Betriebszugehörigkeit. Das erklärt einen Teil. Den Rest will er über die nächsten zwei Jahre anpassen.

6 Schritte zur Umsetzung

Der konkrete Plan in 6 Schritten:

Der 3-Schritte-Prozess zur Entgelttransparenz: 1. Analysieren – Stellen und Gehälter erfassen. 2. Strukturieren – Gehaltsbänder definieren. 3. Umsetzen – Recruiting und Prozesse anpassen.

Schritt 1: Betroffenheits-Check (30 Minuten)

Schneller geht's mit unserem Tool:
Nutzt unseren kostenlosen Entgelttransparenz-Check und findet in 2 Minuten heraus, welche Pflichten für euch gelten.

Klärt zuerst, welche Pflichten für euch gelten:

  • Wie viele Mitarbeiter habt ihr?
  • Habt ihr einen Betriebsrat?
  • Wie viele Stellen schreibt ihr pro Jahr aus?

Schritt 2: Stellenstruktur erfassen (2 Stunden)

Erstellt ein Inventar aller Stellen im Unternehmen:

  • Welche Positionen gibt es?
  • Welche sind "gleichwertig"? (= Funktionsgruppen)

Thomas Weber hat 12 Funktionsgruppen identifiziert: von "Produktionshelfer" bis "Abteilungsleiter".

Schritt 3: Gehaltsanalyse durchführen (2 Stunden)

Jetzt wird's konkret:

  • Was verdienen eure Mitarbeiter aktuell?
  • Wie verteilt sich das nach Geschlecht?
  • Wo gibt es Unterschiede?

Schritt 4: Gehaltsbänder definieren (2 Stunden)

Für jede Funktionsgruppe legt ihr eine Spanne fest:

  • Minimum: Was zahlt ihr Einsteigern?
  • Maximum: Was zahlt ihr Top-Performern?
  • Typische Spanne: 15-25%

Beispiel: "Maschinenbediener: 35.000-42.000 €"

Schritt 5: Recruiting anpassen (1-2 Stunden)

Jetzt passt ihr eure Stellenanzeigen an:

  • Gehaltsspanne einfügen
  • Gehaltshistorie-Fragen streichen
  • Führungskräfte briefen

Schritt 6: Auskunftsprozess einrichten (1 Stunde)

Richtet einen Workflow für Mitarbeiteranfragen ein:

  • Wer nimmt Anfragen entgegen?
  • Woher kommen die Vergleichsdaten?
  • Wer antwortet innerhalb von 2 Monaten?
Schritt Aufwand Ergebnis
1. Betroffenheits-Check 30 Min Klarheit über Pflichten
2. Stellenstruktur 2 Std Vollständiges Stellen-Inventar
3. Gehaltsanalyse 2 Std Gender-Pay-Gap-Berechnung
4. Gehaltsbänder 2 Std Dokumentierte Gehaltsbänder
5. Recruiting 1-2 Std Neue Stellenanzeigen-Templates
6. Auskunftsprozess 1 Std Fertiger Workflow

Gesamtaufwand: Etwa 10-12 Stunden, verteilt auf eine Woche.

10-12 Stunden Eigenleistung. Das spart euch zwischen 5.000 und 15.000 EUR für externe Beratung. Ohne Berater-Abhängigkeit.

Häufige Fragen zur Entgelttransparenz

Muss ich alle Gehälter veröffentlichen?

Nein. Ihr zeigt Gehaltsspannen, keine individuellen Gehälter. In der Stellenanzeige steht zum Beispiel: "45.000-55.000 € brutto/Jahr". Was Thomas verdient, bleibt privat.

Was passiert, wenn wir einen Gender-Pay-Gap haben?

Erst mal: dokumentieren. Ein Gap ist kein automatischer Verstoß. Erst bei über 5% ohne sachliche Rechtfertigung müsst ihr mit der Arbeitnehmervertretung analysieren. Das ist ein Prozess, keine Strafe.

Gilt das auch für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern?

Ja, aber eingeschränkt. Die Recruiting-Pflichten (Gehaltsspanne in Stellenanzeigen) gelten für alle. Berichtspflichten erst ab 100 Mitarbeitern.

Wann kommt das deutsche Gesetz?

Der Referentenentwurf wird Q1 2026 erwartet. Die Umsetzungsfrist ist der 7. Juni 2026. Unser Rat: Wartet nicht auf das Gesetz. Die EU-Richtlinie gibt den Rahmen vor – bereitet euch jetzt vor.

Fazit

10-12 Stunden Aufwand, verteilt auf eine Woche. Wer bis April fertig ist, hat im Juni keinen Stress und eine solide Gehaltsstruktur aufgebaut, die auch beim Recruiting hilft.

Und nebenbei: Das gute Gefühl, es selbst im Griff zu haben – ohne auf teure Berater zu warten. Die Ruhe, wenn die erste Mitarbeiteranfrage kommt und ihr die Antwort in 15 Minuten habt.

Unser Rat: Fangt mit dem Betroffenheits-Check an.

30 Minuten, kein Risiko, volle Klarheit.

  • Betroffenheits-Check durchgeführt
  • Stellenstruktur erfasst
  • Gehaltsanalyse durchgeführt
  • Gehaltsbänder definiert
  • Stellenanzeigen angepasst
  • Auskunftsprozess eingerichtet
  • Führungskräfte geschult

Weiterführende Links

Tool geplant

easy Pay kommt 2026

Wir arbeiten an einem Tool, das euch bei der Umsetzung der Entgelttransparenz unterstützt. Bis dahin findet ihr hier Wissen und praktische Tipps.

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