KI-Nutzung

KI-Anbieter: Wann seid ihr in dieser Rolle?

Wer KI entwickelt, anpasst oder vertreibt, ist Anbieter im Sinne der KI-Verordnung. Was das für KMU bedeutet – und welche Pflichten damit verbunden sind.

Das Wichtigste in 30 Sekunden:
  • Anbieter = wer KI entwickelt, anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt
  • Auch kleinere Anpassungen an bestehenden KI-Modellen können zur Einstufung als Anbieter führen
  • Anbieter haben umfangreichere Pflichten als Betreiber
  • Für die meisten KMU gilt: Ihr seid eher Betreiber, nicht Anbieter

Die Definition

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 3) definiert einen Anbieter als:

"Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen in Verkehr bringt."

Das bedeutet für euch: Sobald ihr KI-Systeme nicht nur nutzt, sondern anpasst oder verkaufst, wirst ihr zum Anbieter. Das ist rechtlich eine andere Liga – mit deutlich mehr Pflichten.

Wer ist Anbieter?

Der Begriff erfasst jeden, der ein KI-System erstellt oder auf den Markt bringt:

  • Entwickler von KI-Software
  • Start-ups mit eigenen KI-Produkten
  • Unternehmen, die KI-Systeme importieren und vertreiben
  • Händler, die KI-basierte Produkte unter eigenem Namen verkaufen
  • Achtung: Auch wer bestehende KI-Modelle wesentlich anpasst

Anbieter vs. Betreiber

Die KI-Verordnung unterscheidet klar zwischen diesen beiden Rollen – mit sehr unterschiedlichen Pflichten:

Rolle Beschreibung Pflichten
Anbieter Entwickelt, passt an oder vertreibt KI unter eigenem Namen Umfangreich: Dokumentation, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko
Betreiber Nutzt KI-Systeme, die andere bereitgestellt haben Weniger umfangreich: Kompetenz, Transparenz, Überwachung
Für die meisten KMU: Ihr seid Betreiber, nicht Anbieter. Ihr nutzt ChatGPT, Copilot & Co. – aber entwickelt keine eigenen KI-Systeme.

Wann werdet ihr zum Anbieter?

Auch wenn ihr keine KI "von Grund auf" entwickelt, könnt ihr zum Anbieter werden:

  • Ihr passt ein KI-Modell wesentlich an (Fine-Tuning, Custom Training)
  • Ihr vertreibt KI-Systeme unter eurem eigenen Namen
  • Ihr integriert KI in eigene Produkte und verkauft diese

Das bedeutet für euch: Die Grenze ist fließend. Eine einfache Konfiguration macht euch noch nicht zum Anbieter. Aber ein Fine-Tuning oder White-Labeling schon. Im Zweifel: rechtlich prüfen lassen.

Wichtig: Die Grenze zwischen "Nutzung" und "Anpassung" ist nicht immer klar. Im Zweifel: rechtlich beraten lassen. Berater-Kosten: 1.500-3.000 Euro für eine rechtliche Einordnung.

Pflichten für Anbieter

Anbieter tragen mehr Verantwortung als Betreiber. Hier die Pflichten im Einzelnen:

1. Risikobewertung durchführen

Überprüfung möglicher Risiken und Gefahren für Nutzer.

2. Technische Dokumentation erstellen

Dokumentation von Funktionsweise, verwendeten Daten, Modellen und Trainingsmethoden.

3. Transparenz sicherstellen

Bei General-Purpose-AI: Transparenz-Package und Trainingsdaten-Zusammenfassung bereitstellen.

4. Bei Hochrisiko-KI: Zusätzliche Anforderungen

Für Hochrisiko-KI gelten weitere Vorgaben:

  • CE-Kennzeichnung
  • Qualitätsmanagementsystem
  • Konformitätsbewertung
  • EU-Datenbank-Registrierung

Konsequenzen bei Verstößen

Wer die Pflichten als Anbieter ignoriert, riskiert:

  • Hohe Geldstrafen (bis 35 Mio. € oder 7% des Jahresumsatzes)
  • Rechtliche Konsequenzen
  • Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern

Nächste Schritte

Wenn ihr als Anbieter einzustufen seid:

  1. Risikobewertung durchführen: Welche Risiken birgt euer System?
  2. Technische Dokumentation erstellen: Wie funktioniert das System?
  3. Beratung einholen: Experten für KI-Compliance konsultieren
  4. Interne Prozesse aufbauen: Wer prüft neue KI-Systeme, wer pflegt die Dokumentation?

Fazit

Prüft als erstes: Nutzt ihr KI nur, oder passt ihr sie an und verkauft sie weiter?

Falls ihr nur ChatGPT, Copilot oder ähnliche Tools einsetzt, seid ihr Betreiber – und könnt hier aufatmen.

Falls ihr KI-Modelle fine-tuned oder KI-Produkte unter eurem Namen vertreibt: Lasst eure Situation rechtlich prüfen.

Die Pflichten als Anbieter sind deutlich umfangreicher.

Eine falsche Selbsteinschätzung schützt euch nicht vor Bußgeldern.

Und nebenbei: Wer als Anbieter eingestuft wird und die Pflichten erfüllt, kann das auch als Marketingvorteil nutzen. "KI-Verordnung-konform" wird zum Qualitätsmerkmal – besonders bei Kunden mit hohen Compliance-Anforderungen.

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