- Anbieter = wer KI entwickelt, anpasst oder unter eigenem Namen vertreibt
- Auch kleinere Anpassungen an bestehenden KI-Modellen können zur Einstufung als Anbieter führen
- Anbieter haben umfangreichere Pflichten als Betreiber
- Für die meisten KMU gilt: Ihr seid eher Betreiber, nicht Anbieter
Die Definition
Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 3 Nr. 3) definiert einen Anbieter als:
"Natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und es unter ihrem eigenen Namen in Verkehr bringt."
Das bedeutet für euch: Sobald ihr KI-Systeme nicht nur nutzt, sondern anpasst oder verkaufst, wirst ihr zum Anbieter. Das ist rechtlich eine andere Liga – mit deutlich mehr Pflichten.
Wer ist Anbieter?
Der Begriff erfasst jeden, der ein KI-System erstellt oder auf den Markt bringt:
- Entwickler von KI-Software
- Start-ups mit eigenen KI-Produkten
- Unternehmen, die KI-Systeme importieren und vertreiben
- Händler, die KI-basierte Produkte unter eigenem Namen verkaufen
- Achtung: Auch wer bestehende KI-Modelle wesentlich anpasst
Anbieter vs. Betreiber
Die KI-Verordnung unterscheidet klar zwischen diesen beiden Rollen – mit sehr unterschiedlichen Pflichten:
| Rolle | Beschreibung | Pflichten |
|---|---|---|
| Anbieter | Entwickelt, passt an oder vertreibt KI unter eigenem Namen | Umfangreich: Dokumentation, Risikobewertung, CE-Kennzeichnung bei Hochrisiko |
| Betreiber | Nutzt KI-Systeme, die andere bereitgestellt haben | Weniger umfangreich: Kompetenz, Transparenz, Überwachung |
Wann werdet ihr zum Anbieter?
Auch wenn ihr keine KI "von Grund auf" entwickelt, könnt ihr zum Anbieter werden:
- Ihr passt ein KI-Modell wesentlich an (Fine-Tuning, Custom Training)
- Ihr vertreibt KI-Systeme unter eurem eigenen Namen
- Ihr integriert KI in eigene Produkte und verkauft diese
Das bedeutet für euch: Die Grenze ist fließend. Eine einfache Konfiguration macht euch noch nicht zum Anbieter. Aber ein Fine-Tuning oder White-Labeling schon. Im Zweifel: rechtlich prüfen lassen.
Pflichten für Anbieter
Anbieter tragen mehr Verantwortung als Betreiber. Hier die Pflichten im Einzelnen:
1. Risikobewertung durchführen
Überprüfung möglicher Risiken und Gefahren für Nutzer.
2. Technische Dokumentation erstellen
Dokumentation von Funktionsweise, verwendeten Daten, Modellen und Trainingsmethoden.
3. Transparenz sicherstellen
Bei General-Purpose-AI: Transparenz-Package und Trainingsdaten-Zusammenfassung bereitstellen.
4. Bei Hochrisiko-KI: Zusätzliche Anforderungen
Für Hochrisiko-KI gelten weitere Vorgaben:
- CE-Kennzeichnung
- Qualitätsmanagementsystem
- Konformitätsbewertung
- EU-Datenbank-Registrierung
Konsequenzen bei Verstößen
Wer die Pflichten als Anbieter ignoriert, riskiert:
- Hohe Geldstrafen (bis 35 Mio. € oder 7% des Jahresumsatzes)
- Rechtliche Konsequenzen
- Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern
Nächste Schritte
Wenn ihr als Anbieter einzustufen seid:
- Risikobewertung durchführen: Welche Risiken birgt euer System?
- Technische Dokumentation erstellen: Wie funktioniert das System?
- Beratung einholen: Experten für KI-Compliance konsultieren
- Interne Prozesse aufbauen: Wer prüft neue KI-Systeme, wer pflegt die Dokumentation?
Fazit
Prüft als erstes: Nutzt ihr KI nur, oder passt ihr sie an und verkauft sie weiter?
Falls ihr nur ChatGPT, Copilot oder ähnliche Tools einsetzt, seid ihr Betreiber – und könnt hier aufatmen.
Falls ihr KI-Modelle fine-tuned oder KI-Produkte unter eurem Namen vertreibt: Lasst eure Situation rechtlich prüfen.
Die Pflichten als Anbieter sind deutlich umfangreicher.
Eine falsche Selbsteinschätzung schützt euch nicht vor Bußgeldern.
Und nebenbei: Wer als Anbieter eingestuft wird und die Pflichten erfüllt, kann das auch als Marketingvorteil nutzen. "KI-Verordnung-konform" wird zum Qualitätsmerkmal – besonders bei Kunden mit hohen Compliance-Anforderungen.