Entgelttransparenz

Auskunftsrecht

Recht von Mitarbeitern auf Auskunft über Gehaltsspannen vergleichbarer Kollegen

Was ist das Auskunftsrecht?

Das Auskunftsrecht erlaubt Mitarbeitern, Informationen über die Gehaltsspanne vergleichbarer Kollegen zu verlangen. Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verlangt von Arbeitgebern, innerhalb von zwei Monaten zu antworten.

Die Auskunft muss folgendes enthalten:

  • Das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Mitarbeiter (nach Geschlecht aufgeschlüsselt)
  • Die Kriterien für die Gehaltsbemessung
  • Informationen zur Gehalts-Progression

Warum ist das Auskunftsrecht wichtig?

Das Auskunftsrecht schafft Transparenz und hilft Mitarbeitern, mögliche Gehaltsunterschiede zu erkennen. Für euch als Arbeitgeber bedeutet das:

  • Rechtspflicht: Ihr müsst innerhalb von 2 Monaten antworten
  • Compliance-Nachweis: Eine strukturierte Antwort zeigt, dass ihr Entgeltgleichheit ernst nehmt
  • Risiko-Vermeidung: Unbeantwortete oder unzureichende Auskunft kann zu Klagen führen
  • Vertrauen: Transparente Antworten erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit

Ohne klare Gehaltsbänder und Stellenarchitektur ist die Beantwortung von Auskunftsanfragen schwierig.

Beispiel: Müller GmbH

Ein Mitarbeiter der Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) stellt eine Auskunftsanfrage:

"Ich arbeite als CNC-Fräser mit 5 Jahren Erfahrung. Ich möchte wissen, was vergleichbare Kollegen verdienen."

Die Müller GmbH antwortet innerhalb von 2 Monaten:

  • Vergleichbare Tätigkeiten: CNC-Fräser, Dreher (Funktionsgruppe "Produktion Erfahren")
  • Durchschnittsgehalt (männlich): 42.500 €
  • Durchschnittsgehalt (weiblich): 42.000 €
  • Gehaltsspanne: 38.000 - 46.000 €
  • Kriterien: Erfahrung, Qualifikation, Schichtbereitschaft

Mit easy Pay generiert die Müller GmbH diese Antwort automatisch und überwacht die 2-Monats-Frist.

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