Auskunftsrecht
Recht von Mitarbeitern auf Auskunft über Gehaltsspannen vergleichbarer Kollegen
Was ist das Auskunftsrecht?
Das Auskunftsrecht erlaubt Mitarbeitern, Informationen über die Gehaltsspanne vergleichbarer Kollegen zu verlangen. Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verlangt von Arbeitgebern, innerhalb von zwei Monaten zu antworten.
Die Auskunft muss folgendes enthalten:
- Das durchschnittliche Gehalt vergleichbarer Mitarbeiter (nach Geschlecht aufgeschlüsselt)
- Die Kriterien für die Gehaltsbemessung
- Informationen zur Gehalts-Progression
Warum ist das Auskunftsrecht wichtig?
Das Auskunftsrecht schafft Transparenz und hilft Mitarbeitern, mögliche Gehaltsunterschiede zu erkennen. Für euch als Arbeitgeber bedeutet das:
- Rechtspflicht: Ihr müsst innerhalb von 2 Monaten antworten
- Compliance-Nachweis: Eine strukturierte Antwort zeigt, dass ihr Entgeltgleichheit ernst nehmt
- Risiko-Vermeidung: Unbeantwortete oder unzureichende Auskunft kann zu Klagen führen
- Vertrauen: Transparente Antworten erhöhen die Mitarbeiterzufriedenheit
Ohne klare Gehaltsbänder und Stellenarchitektur ist die Beantwortung von Auskunftsanfragen schwierig.
Beispiel: Müller GmbH
Ein Mitarbeiter der Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) stellt eine Auskunftsanfrage:
"Ich arbeite als CNC-Fräser mit 5 Jahren Erfahrung. Ich möchte wissen, was vergleichbare Kollegen verdienen."
Die Müller GmbH antwortet innerhalb von 2 Monaten:
- Vergleichbare Tätigkeiten: CNC-Fräser, Dreher (Funktionsgruppe "Produktion Erfahren")
- Durchschnittsgehalt (männlich): 42.500 €
- Durchschnittsgehalt (weiblich): 42.000 €
- Gehaltsspanne: 38.000 - 46.000 €
- Kriterien: Erfahrung, Qualifikation, Schichtbereitschaft
Mit easy Pay generiert die Müller GmbH diese Antwort automatisch und überwacht die 2-Monats-Frist.