Entgeltgleichheit
Gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit – ein Grundprinzip des EU-Rechts
Was ist Entgeltgleichheit?
Entgeltgleichheit bedeutet, dass Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Gehalt erhalten müssen. Dieses Prinzip ist in Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.
"Gleichwertige Arbeit" heißt: Auch wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind, müssen sie bei vergleichbarer Qualifikation, Verantwortung und Belastung gleich bezahlt werden.
Warum ist Entgeltgleichheit wichtig?
Entgeltgleichheit ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch ein Fairness-Prinzip. Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, Entgeltgleichheit systematisch sicherzustellen:
- Rechtssicherheit: Ihr vermeidet Diskriminierungsklagen
- Mitarbeiterbindung: Faire Bezahlung erhöht die Zufriedenheit
- Arbeitgeberattraktivität: Transparenz zeigt Wertschätzung
- Compliance: Gerichte wenden die Richtlinie bereits an (BAG Oktober 2025)
Unternehmen, die Entgeltgleichheit nicht sicherstellen, riskieren Bußgelder und Reputationsschäden.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) analysiert die Gehälter ihrer Mitarbeiter:
- Position: CNC-Fräser (5 Jahre Erfahrung)
- Mann: 42.000 € Jahresgehalt
- Frau: 42.000 € Jahresgehalt
Beide haben die gleiche Qualifikation und Erfahrung. Die Müller GmbH zahlt beiden das gleiche Gehalt – Entgeltgleichheit ist gegeben.
Hätte die Frau nur 38.000 € erhalten, wäre das ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot. Mit easy Pay prüft die Müller GmbH regelmäßig, ob Entgeltgleichheit gewährleistet ist.