Berichtspflicht
Pflicht zur Erstellung eines Gender-Pay-Gap-Berichts für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern
Was ist die Berichtspflicht?
Die Berichtspflicht verlangt von Unternehmen ab 100 Mitarbeitern, regelmäßig einen Bericht über den Gender Pay Gap zu erstellen. Dieser Bericht zeigt die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen in eurem Unternehmen.
Der Bericht muss folgendes enthalten:
- Durchschnittliche Gehälter nach Geschlecht und Funktionsgruppe
- Gender Pay Gap (prozentualer Unterschied)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Entgeltgleichheit
- Veröffentlichung intern und auf Anfrage extern
Warum ist die Berichtspflicht wichtig?
Die Berichtspflicht betrifft nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitern. Aber auch kleinere Unternehmen sollten ihren Gender Pay Gap kennen:
- Compliance: Ab 100 MA ist die Berichtspflicht gesetzlich vorgeschrieben
- Vorbereitung: Wenn euer Unternehmen wächst, seid ihr vorbereitet
- Transparenz: Mitarbeiter schätzen transparente Gehaltspraktiken
- Arbeitgeberattraktivität: Ein kleiner Gender Pay Gap ist ein Wettbewerbsvorteil
Unternehmen, die die Berichtspflicht nicht erfüllen, riskieren Bußgelder und Reputationsschäden.
Beispiel: Müller GmbH
Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter, Maschinenbau) ist noch nicht berichtspflichtig. Aber die Geschäftsführerin möchte wissen, ob es einen Gender Pay Gap gibt.
Mit easy Pay erstellt die Müller GmbH einen freiwilligen Bericht:
- Gender Pay Gap gesamt: 3,2% (Männer verdienen durchschnittlich 3,2% mehr)
- Ursache: Mehr Männer in Führungspositionen
- Maßnahme: Gezielte Förderung von Frauen in Führung
Die Müller GmbH ist noch nicht berichtspflichtig, nutzt aber die Analyse, um Entgeltgleichheit sicherzustellen.
Hinweis: Ab 100 Mitarbeitern müsste die Müller GmbH diesen Bericht regelmäßig erstellen und veröffentlichen.