KI-Verordnung

Transparenzpflicht

Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte und Chatbots (Art. 50 AI Act) – gilt seit August 2025

Was ist die Transparenzpflicht?

Die Transparenzpflicht ist eine Regelung im AI Act (Artikel 50), die besagt: Wenn ihr KI nutzt, müsst ihr das in bestimmten Fällen offenlegen.

Zwei Hauptfälle:

  • Chatbots: Nutzer müssen wissen, dass sie mit einem KI-System interagieren
  • KI-generierte Inhalte: Texte, Bilder, Videos müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden

Warum ist das wichtig?

Die Transparenzpflicht gilt seit August 2025. Wenn ihr sie nicht erfüllt, drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes.

Ziel der Regelung: Menschen sollen wissen, wann sie mit KI interagieren oder KI-generierte Inhalte sehen. Das schützt vor Täuschung und Manipulation.

Wann gilt die Transparenzpflicht?

1. Chatbots

Wenn ihr einen Chatbot auf eurer Website habt, müsst ihr klar kennzeichnen, dass es sich um ein KI-System handelt.

Beispiel:

  • ❌ Schlecht: Chatbot ohne Hinweis
  • ✅ Gut: "Dies ist ein KI-Chatbot. Bei komplexen Fragen kontaktiert bitte unser Team."

2. KI-generierte Inhalte

Wenn ihr Texte, Bilder oder Videos mit KI erstellt und veröffentlicht, müsst ihr das kennzeichnen.

Beispiele:

  • Blog-Artikel mit ChatGPT geschrieben → Kennzeichnung erforderlich
  • Bilder mit DALL-E erstellt → Kennzeichnung erforderlich
  • Videos mit Synthesia erstellt → Kennzeichnung erforderlich

Ausnahme: Interne Dokumente (z.B. E-Mails, Notizen) müssen nicht gekennzeichnet werden.

Wie kennzeichne ich korrekt?

Chatbots

Platziert einen gut sichtbaren Hinweis:

  • "Dies ist ein KI-Chatbot."
  • "Sie chatten mit einem KI-Assistenten."
  • "Dieser Chat wird von KI gesteuert."

KI-generierte Inhalte

Fügt einen Hinweis am Anfang oder Ende hinzu:

  • "Dieser Text wurde mit KI erstellt und von uns geprüft."
  • "Dieses Bild wurde mit KI generiert."
  • "Dieses Video wurde mit KI-Tools erstellt."

Wichtig: Der Hinweis muss klar und gut sichtbar sein. Ein versteckter Hinweis im Kleingedruckten reicht nicht.

Beispiel: Müller GmbH

Die Müller GmbH (25 Mitarbeiter) nutzt:

  • Crisp Chatbot auf der Website → Transparenzpflicht erforderlich
  • ChatGPT für Blog-Artikel → Transparenzpflicht erforderlich (wenn veröffentlicht)
  • ChatGPT für interne E-Mails → Keine Transparenzpflicht

Lösung:

  • Chatbot: "Dieser Chat wird von einem KI-System unterstützt. Bei komplexen Fragen wenden Sie sich an unser Team."
  • Blog-Artikel: "Dieser Artikel wurde mit ChatGPT erstellt und von unserer Redaktion geprüft."

Was ist mit Social Media?

Auch auf LinkedIn, Instagram oder Facebook müsst ihr KI-generierte Inhalte kennzeichnen.

Beispiel:

  • LinkedIn-Post mit ChatGPT geschrieben → "Erstellt mit KI" im Post erwähnen
  • Instagram-Bild mit DALL-E erstellt → "KI-generiert" in der Caption oder im Bild selbst

Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne?

Fehlende Transparenzkennzeichnung ist ein Verstoß gegen den AI Act. Mögliche Folgen:

  • Bußgelder: Bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des Jahresumsatzes
  • Wettbewerbsnachteil: Kunden verlieren Vertrauen
  • Rechtliche Konsequenzen: Konkurrenten können abmahnen

Gibt es Ausnahmen?

Ja, in folgenden Fällen ist keine Kennzeichnung erforderlich:

  • Interne Nutzung: E-Mails, Notizen, Entwürfe
  • Kreative Werke: Kunst, wo KI als kreatives Werkzeug dient (umstritten)
  • Recherche: KI-Nutzung für Recherche, wenn Endprodukt nicht KI-generiert ist

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